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Wie wird der Zahnarzt Gutachter? Was steckt hinter einem Gutachter-Curriculum? Und worauf muss der Gutachter vor Gericht achten?

Diese Fragen beantwortet der Gutachterreferent der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Prof. Dr. Dr. Karl Andreas Schlegel aus München, im Interview. Er war Referent der Gutachterkonferenz Implantologie des BDIZ EDI in Erfurt und weckte Interesse an dem bayerischen Modell.

Das gesamte Interview finden Sie hier online unter BDIZ EDI konkret 3/2019, Seite 54 bis 57 – Rubrik „Publikationen“

Auszug aus dem Interview

Herr Professor Schlegel, wie funktioniert die Bestellung der Gutachter momentan in den Kammern – das ist ja wahrscheinlich deutschlandweit gleich?

Nein, da muss ich widersprechen. Das ist deutschlandweit nicht gleich. In Bayern ist es so, dass der Kandidat einen guten Leumund braucht; d h. es wird bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, bei den Bezirksstellen, bei den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBVe) nachgefragt, ob eventuell etwas vorliegt. Wenn nicht, kann sich der Kandidat über seinen ZBV beim Gutachterreferat melden und wird von dort dem Kammervorstand vorgeschlagen. In Bayern ist es so, dass wir seit einigen Jahren zwingend ein Curriculum vorgeschaltet haben. Wer sich also ohne Curriculum bewirbt, kann im Freistaat leider nicht Gutachter werden. Das bedeutet aber nicht, dass er oder sie in anderen Bundesländern nicht als Gutachter bestellt werden könnte.

Wie müssen sich Sachverständige auf den neuesten Stand bringen?

Die Sachverständigen müssen sich natürlich prinzipiell selber schulen, das wird von ihnen erwartet, das ist denke ich auch deren Aufgabe. Parallel dazu haben wir einmal im Jahr eine Gutachtertagung, wo über die Themen diskutiert werden kann und wo dann auch spezifische Fragestellungen angesprochen werden können.

Was muss ein Gutachter – egal welcher zahnärztlichen Disziplin leisten können?

Prinzipiell muss ein Gutachter eine gewisse Berufserfahrung mitbringen. In Bayern muss er fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen können, die Ausbildung abgeschlossen haben, um sich als Gutachter bewerben zu können.

Sie bieten ein Gutachter-Curriculum an, wie viele gibt es in Deutschland?

Also Curricula gibt es sicherlich mannigfaltig. Wir glauben, dass unser Curriculum sehr gut ist, wollen uns aber damit kein Alleinstellungsmerkmal erarbeiten. Das Curriculum gab es ja schon, bevor ich Gutachterreferent geworden bin. Wir haben es ein bisschen umgebaut. Das älteste Curriculum ist sicherlich jenes, das in Karlsruhe durchgeführt wird. Für uns war wichtig, dass wir uns an den Vorgaben der Bundeszahnärztekammer orientieren, um auf dieser Grundlage aufzubauen. Bei der BZÄK hat man sich erfreulicherweise in diesem Jahr auf eine derartige Ausbildung verständigt. Wir reden von einem Umfang von 100 Stunden, die wir mit unserem Curriculum auch erreichen. Unser Wunsch ist es, die Jungen zu interessieren und zu begeistern. Unser Curriculum beinhaltet alle Teilgebiete der Zahnmedizin – von der Kinderzahlheilkunde bis zur Röntgendiagnostik und ermöglicht damit einen Blick auf alle Bereich der Zahnheilkunde.  Jeder Teilnehmer muss natürlich auch ein Probe-Gutachten schreiben. Also er bekommt einen fiktiven Fall, der oft auf einem tatsächlichen Fall beruht. Das wird mit ihm dann im Detail durchgesprochen. Interessant ist, dass oftmals von fünf Gutachtern fünf verschiedene Meinungen zum gleichen Fall kommen. Sehr häufig stellen wir fest, dass gerne um subjektive Dinge im ästhetischen Bereich diskutiert wird. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die objektive Kriterien nahezubringen: Krone, Randspalt, Form, Farbe um nur einiges zu nennen.

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