Kurze Antwort auf die Frage: auf konsequente, vollständige und sichere Berechnung ihrer Leistungen
als Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Praxisjahr 2022. Die unaufhaltsam steigende Bürokratie und die auferlegten Pflichten zwingen zum Ausstieg aus der Kostenfalle. Und die Schere geht auseinander. Der BEMA wird häufig besser bewertet als die GOZ. Die Gründe hierfür liegen einerseits in der kontinuierlichen BEMA-Punktwerterhöhung, der Erhöhung der Festzuschussbeträge bei Zahnersatzversorgungen und nicht zuletzt an neuen modernen Leistungen wie die neue PAR-S3-Leitlinie oder die Unterkieferprotrusionsschiene im BEMA, also moderne Zahnmedizin, die in der GOZ 2012 nicht existiert.

Dazu kommt, dass die Leistungsbeschreibungen der vorhandenen GOZ-Ziffern häufig nicht mehr unserer Tätigkeit bei der Behandlung gerecht werden, nicht Bestandteil der GOZ sind und zur analogen Berechnung zwingen. Im Umkehrschluss bleibt nur die die Möglichkeit, neue Leistungen und auch nicht vorhandene GOZ-Leistungen gemäß § 6 Abs.1 GOZ analog entsprechend zu definieren und im PVS zu etablieren. Ebenso muss geprüft werden, ob das Privathonorar bei vorhandenen GOZZiffern noch ausreichend ist. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 der GOZ scheint bei vielen Leistungen unumgänglich. Wichtig: die Vereinbarung muss vor Beginn der Behandlung von Behandler und Patient unterzeichnet sein.

Honorarvereinbarungen sind 2022 und darüber hinaus für die Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs der
Praxen notwendig. Ein erschütterndes Ergebnis liefert die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in einer Vergleichsliste BEMA/GOZ: 50 Leistungen sind im BEMA höher bewertet als in der GOZ. Ergo müssen Praxen mit einem Faktor über dem 2,3-fachen Satz liquidieren – selbstverständlich mit der Angabe einer Begründung nach § 5 Abs. 1 und 2 GOZ, was wiederum einen erhöhten Dokumentationsaufwand und Zeitbedarf bei Rechnungserstellung und Patientenkommunikation bedeutet. 43 Leistungen aus dieser aktuellen Vergleichsliste liegen über dem 3,5-fachen Faktor und sind somit nur in Verbindung mit einer Honorarvereinbarung adäquat zu berechnen.
Mein Tipp: Preise und Honorare anpassen! Dabei hilft die neu konzipierte BDIZ EDI-Tabelle 2022.

Das Statement finden Sie im BDIZ EDI onkrt 1/2022