Die mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten ab dem 24. November 2021 und enthalten eine massive und aus Sicht des BDIZ EDI unverhältnismäßige Verschärfung für die Zahnarztpraxis.

In den Praxen müssen Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher mit sofortiger Wirkung einen tagesaktuellen Antigentest vorlegen – unabhängig davon, ob sie geimpft, geboostert oder genesen sind.

Patienten sind von der Regel ausgenommen. Tests können individuell durch einen täglichen Antigentest ohne Überwachung erfolgen oder alternativ durch zwei PCR-Tests pro Woche. Zudem müssen die Praxen laut § 28b Absatz 2 IfSG ein Testkonzept vorhalten. Die jeweiligen Testergebnisse müssen täglich kontrolliert und entsprechend dokumentiert werden.

Patienten sind von den Tests ausgenommen. Künftig behandeln also geimpfte und täglich getestete Praxisteams die ungetesteten Patienten, die aber Restaurants nicht betreten dürfen.

Der BDIZ EDI empfiehlt den Mitglieder und allen Zahnärzten, sich rasch einen Vorrat an Schnelltests zuzulegen, bevor die Preise steigen. Zudem rät er den Zahnärzten, lieber die notwendige Behandlung ohne Testung des Praxisteams durchzuführen als wegen Mangels an Tests die Praxis zu schließen.

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