BDIZ EDI gibt 90 konkrete Empfehlungen für Zahnärzte, Zahntechniker und ihre Partner

Der BDIZ EDI hat einen neuen Ratgeber für Zahnärzte, Zahntechniker und ihre Part-ner zum Umgang mit dem am 4. Juni 2016 in Kraft getretenen Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen herausgegeben. Das Besondere: auf 32 Seiten liefert der Verband 90 konkrete Empfehlungen zu den Tatbestandsmerkmalen in den §§ 299a (Bestechlichkeit) und 299b (Bestechung) Strafgesetzbuch (StGB). Mit diesem ABC zur Vermeidung von Korruption in der Zahnarztpraxis ergänzt der BDIZ EDI seine Aufklärungsarbeit für die Zahnarztpraxis.
Der 32-Seiter enthält eine Verpflichtungserklärung (Compliance), die die Zahnarztpraxen im Umgang mit ihren Geschäftspartnern nutzen können, um deutlich zu machen, dass jegliches korrupte Verhalten abgelehnt wird, sowie eine Zusammenfassung zum Herausnehmen in der Mitte. Für alle, die mehr Hintergrund benötigen, gibt es einen Link/QR-Code, der den Leser zu ausführlichen und einschlägigen Zusatzinformationen führt. 
„Das Antikorruptionsgesetz ist nicht geeignet, den Zahnärztinnen und Zahnärzten Aufklärung zu geben und die Auswirkungen von Bestechung und Bestechlichkeit genau zu definieren“, sagt BDIZ EDI-Geschäftsführer Dr. Stefan Liepe, Hannover. Das Gesetz sei Stückwerk, das sehr viel mehr Fragen aufwerfe, als sie zu beantworten. 
Autor der Broschüre ist der BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak, Sindelfingen. „Prävention und Information sind das Gebot der Stunde“, verweist Ratajczak auf die Brisanz, die in diesem Gesetz steckt. „Viele Fragen, die bisher weder berufsrechtlich noch wettbewerbsrechtlich geklärt sind, klären künftig Staatsanwälte und Strafgerichte“, kritisiert er. 
Gesetzesverstöße werden mit Geld- und Freiheitsstrafe geahndet. Zusätzlich stehen die Approbation und die Existenz der Zahnärzte auf dem Spiel. Mit der neuen Publikation „Vermeidung von Korruption in der Zahnarztpraxis“ stellt der BDIZ EDI Zahnärzten, Zahntechnikern und deren Partner einen Ratgeber zur Verfügung, der konkrete Empfehlungen gibt. Zusätzlich bietet der BDIZ EDI am 24. Februar für Zahntechniker und die Dentalindustrie sowie am 25. Februar für Zahnärzte/innen jeweils einen 3-stündigen Workshop im Vorfeld des 12. Experten Symposiums in Köln an. Als Referenten stehen der BDIZ EDI-Justiziar sowie der Erste Staatsanwalt Thomas Hochstein aus Stuttgart den Teilnehmern Rede und Antwort. 
Der BDIZ EDI richtet am 22. März 2017 an seinem Stand auf der IDS in Köln (Halle 11.2, Gang O, Stand 59) einen Thementag zum Antikorruptionsgesetz aus. Der BDIZ EDI-Justiziar wird außerdem an diesem Tag um 16 Uhr in der Speaker’s Corner, Passage 4/5, über die wichtigsten Inhalte des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen aufklären. 

Der Ratgeber kann zum Preis von 10 Euro zzgl. MwSt und Versand über die Geschäfts-stelle des BDIZ EDI oder im Online-Shop unter www.bdizedi.org bestellt werden. Anmeldungen für die Workshops sind unter www.bdizedi.org > Veranstaltungen noch möglich