Trotz eingeschränkter Kompetenzen im Gesundheitsbereich beeinflusst die Europäische Union im zunehmenden Maße die Berufswelt der Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Datenschutzgrundverordnung und die EU-Medizinprodukteverordnung sind nur zwei Beispiele dafür aus der jüngsten Vergangenheit. In den kommenden Monaten sind weitere gesundheits-, umwelt- und binnenmarktpolitische EU-Initiativen zu erwarten, die sich auf die Praxen auswirken werden. Die politische Großwetterlage dafür ist günstig. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass die Gesundheitspolitik, anders als in den Jahren zuvor, kein Nischendasein mehr auf EU-Ebene fristet. Unter dem Schlagwort „Schaffung einer Gesundheitsunion“ ist die EU derzeit im Begriff, ihre Reaktionsfähigkeit auf grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren zu verbessern.

Ein weiteres Schwerpunktthema auf EU-Ebene sind die Digitalisierung des Gesundheitswesens und die Nutzung elektronischer Gesundheitsdienste. Flankiert wird dies durch aktuelle Initiativen, den Einsatz
künstlicher Intelligenz zu regeln. Für 2022 hat die Europäische Kommission zudem einen Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Raums für Gesundheitsdaten angekündigt. Der Kampf gegen Antibiotikaresistenzen soll künftig viel konsequenter geführt werden. Ebenfalls für 2022 ist eine Revision der EU-Quecksilberverordnung vorgesehen. Die EU-Kommission möchte in diesem Kontext aus umweltpolitischen Gründen den europaweiten Ausstieg aus dem Werkstoff Amalgam bis zum Ende dieses Jahrzehnts unter Dach und Fach bringen.

Das Statement finden Sie im BDIZ EDI konkret 1/2022