Bildquelle: BDIZ EDI

Rasche Orientierung in der zahnärztlichen Abrechnung gibt die BDIZ EDI-Tabelle 2018. Sie zeigt alle zahnärztlichen Leistungen im BEMA, in der GOZ und in der GOÄ in Euro und vergleicht direkt den BEMA-Wert mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor der GOZ oder dem entsprechenden GOÄ-Wert. Wird der BEMA höher vergütet, erscheint der Euro-Wert grün und der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ rot – und umgekehrt. Neu ist die betriebswirtschaftlich maximal zur Verfügung stehende Zeit für die jeweilige Behandlung – sowohl im BEMA als auch im 1,0-, 2,3- und 3,5-fachen Satz von GOZ und GOÄ.

Die BDIZ EDI-Tabelle 2018 ermöglicht auf einen Blick die Orientierung über die Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist seit ihrer Einführung 1988 hinsichtlich der Honorierung nahezu unverändert geblieben, denn die Novellierung 2012 brachte nur wenige Veränderungen gegenüber 1988. Für vertragszahnärztliche Tätigkeit gab es in den meisten Jahren Punktwert-Steigerungen in homöopathischer Dosierung. Dadurch geht die Schere zwischen steigenden Praxiskosten und stagnierendem Honorar immer weiter auseinander.

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Und so funktioniert die Tabelle: Die Eingehende Untersuchung (No. 1, BEMA) wird höher vergütet als der 2,3-fache Steigerungsfaktor in der GOZ. Also: BEMA grün, 2,3-fach GOZ rot! Neu ist, dass nun auch die maximal zur Verfügung stehende Zeit in Minuten angegeben wird: Im BEMA sind es für die Eingehende Untersuchung 4,5 Minuten, in der GOZ beim 2,3-fachen Satz nur 3,1 Minuten.

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