Presseinformation

Der BDIZ EDI bietet am 2. Dezember in München Aufklärung für alle Zahnärzte/innen

Sie ist die wichtigste Grundlage im (Zahn-)Arzthaftungsprozess: Die Behandlungs-dokumentation. Vier Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes beobachtet BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak, dass der richtige Umgang mit der Dokumentation bei vielen niedergelassenen Zahnärzten/innen noch nicht angekommen ist. Aus diesem Grund bietet der BDIZ EDI eine Aufklärungsveranstaltung in München. Am Samstag, 2. Dezember 2017, zeigt eine Expertenrunde aus Staatsanwalt, Richterin, Körperschaftsvertreter und beratendem Anwalt, wie man die zahnärztliche Dokumentation rechtssicher erstellt.

Vor Gericht erfährt der Sindelfinger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht häufig, wie unbeholfen und unzulänglich das Thema in den Praxen behandelt wird. Dabei ist sie mit §630f BGB längst Teil der Rechtsprechung. Und es ist nach Meinung Ratajczaks nicht damit getan, mit einer entsprechenden Abrechnungssoftware zu dokumentieren. „Die Abrechnungssoftware ist von Rechts wegen nebensächlich“, klärt Prof. Dr. Ratajczak auf. „Die abrechenbaren Leistungen folgen der Behandlung und nicht umgekehrt!“ Konkret: Die abrechenbaren Leistungen müssen sich aus der Behandlungsdokumentation ergeben und nicht die Behandlung aus der Abrechnungsdokumentation.

Die Veranstaltung des BDIZ EDI liefert Aufklärung aus allen Blickwinkeln und zeigt die Anforderungen an die zahnärztliche Dokumentation aus Sicht des Arzthaftungsrichters, des ermittelnden Staatsanwalts, aus Sicht der zahnärztlichen Körperschaft und aus Sicht des beratenden Anwalts. Von 10 bis 15 Uhr stehen dazu Dr. Kerstin Gröner, Vorsitzende Richterin am Landgericht Stuttgart, Thomas Hochstein, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Christian Berger, Präsident der BLZK und 1. Vorsitzender der KZVB sowie BDIZ EDI-Justiziar Prof. Dr. Thomas Ratajczak den Teilnehmern Rede und Antwort dazu, wie die Behandlungsdokumentation aussehen muss.

Was gehört zur Behandlungsdokumentation, speziell in der Zahnmedizin? Was muss in der Patientenakte dokumentiert werden? Wie ausführlich muss die Dokumentation sein? Wie werden nachträgliche Änderungen im Arzthaftungsprozess beurteilt? Diese drängenden Fragen und weitere beantwortet der BDIZ EDI mit seinem Berufspolitischen Forum: Zahnärztliche Dokumentation – aber rechtssicher! Termin: Samstag, 2. Dezember 2017, 10 bis 15 Uhr, Zahnärztehaus München. Anmeldung erfolgt unter www.bdizedi.org > unsere Veranstaltungen. Teilnahmegebühr: 25 Euro Mitglieder / 75 Euro Nichtmitglieder.