Am 4. Juli 2019 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass zentrale Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen (Rechtssache C 377/17). Danach ist es mit der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungs-Richtlinie) nicht vereinbar, verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festzusetzen.

Im konkret 3/2019, Seite 68 bis 70, analysiert Rechtsanwalt Peter Knüpper aus München die Auswirkungen dieser Entscheidung. Das BDIZ EDI konkret finden Sie unter Publikationen.