
Noch keine Auswirkung auf den Gesundheitsbereich
Am 4. Juli 2019 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, dass zentrale Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen (Rechtssache C 377/17). Danach ist es mit der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungs-Richtlinie) nicht vereinbar, verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland festzusetzen.
Im konkret 3/2019, Seite 68 bis 70, analysiert Rechtsanwalt Peter Knüpper aus München die Auswirkungen dieser Entscheidung. Das BDIZ EDI konkret finden Sie unter Publikationen.